Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) finden Sie hier aufgelistet. Elevate Congress wird von der Österr. Gesellschaft f. Arab. Zahnärzte (ÖGAZ), ZVR 372059469, Jerusalemgasse 30, 1210 Wien veranstaltet.
1. Die Buchung der Kongressbeteiligung ist verbindlich. Ein Rücktritt ist bis 6 Monate vor Kongressbeginn gegen eine Stornogebühr von 10% der Buchungssumme möglich. Danach ist der volle Betrag zu zahlen. Der volle Preis ist unabhängig von dieser Frist zu zahlen, wenn das Kongressprogramm bereits in gedruckter Form vorliegt.
2. Die gebuchte Kongressbeteiligung ist ausschließlich nur durch die buchende Firma nutzbar. Die Aufnahme eines Mitausstellers auf gebuchte Ausstellungsflächen bedarf der schriftlichen Genehmigung durch den Veranstalter. Pro Mitaussteller wird ein Aufschlag von 50% des Buchungspreises (Mitausstellerentgelt) erhoben.
3. Die eventuell erwähnte Teilnehmerzahl bezieht sich auf Erfahrungswerte und kann nicht als Garantie für die zu buchende Veranstaltung verstanden werden.
4. Die Belegungszahlen bei den Workshops beziehen sich auf die Kapazität, garantieren aber nicht eine entsprechende Belegung.
5. Die Rechnung ist 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen. Die Rechnungslegung kann durch eine in Auftrag erteilte Firma erfolgen.
6. Bei Änderungen der Rechnungsadresse oder Änderung der Buchungsposten wird eine Gebühr von Euro 50 € zzgl. MwSt. erhoben.
7. Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. 20% MwSt.
8. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung oder Teile der Veranstaltung räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, anstelle der angekündigten andere bzw. vergleichbare Inhalte einzusetzen oder das Programm der Veranstaltung zu ändern. Der Sponsor/Aussteller hat in solchen Fällen keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Schadensersatz. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Ausfall von Referenten oder bei zu geringer Teilnehmerzahl, kann der Veranstalter die Veranstaltung oder einzelne Teile der Veranstaltung absagen. Anspruch auf Reise- und/oder Übernachtungskosten, sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
9. Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs liegende nicht zu vertretene Ereignisse („höhere Gewalt“) entbinden den Veranstalter von der Durchführung der Veranstaltung. Gleiches gilt, wenn Umstände höherer Gewalt bei den Unterbeauftragten des Veranstalters eintreten. Höhere Gewalt liegt beispielsweise vor bei Streik oder Aussperrungen, Naturkatastrophen, kriegerischen Auseinandersetzungen, Terror, Unruhen, Aufstand, Demonstrationen, Pandemie, Versagung oder Verzögerung von öffentlichen Genehmigungen oder anderer von dem Veranstalter nicht zu vertretenen Umständen. Im Falle höherer Gewalt steht dem Veranstalter ein Rücktrittsrecht oder ein außerordentliches Kündigungsrecht des Vertrages zu, ohne dass dem Teilnehmer ein Schadensersatzanspruch zusteht. Des Weiteren behält sich der Veranstalter vor, im Falle höherer Gewalt die Veranstaltung oder Teile der Veranstaltung räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, anstelle der angekündigten andere bzw. vergleichbare Inhalte, einzusetzen oder das Programm der Veranstaltung zu ändern.
10. Es ist dem Veranstalter, den Rundfunk- und Fernsehsendern sowie Online- und Printmedien gestattet, Bild- und Tonaufnahmen vom allgemeinen Veranstaltungsgeschehen vorzunehmen und für Berichterstattungen zu nutzen. Teilnehmer oder anderweitig beteiligte Personen willigen in die Veröffentlichung der Aufnahmen zu kommunikativen Zwecken, auch in den sozialen Medien, ein. Widerspruch gegen die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen, die die eigene Person betreffen, ist der Person mitzuteilen, die vor Ort die Bild- oder Tonaufnahmen macht.
11. Der Veranstalter haftet nicht für Verluste oder Beschädigungen von Gegenständen, die von Teilnehmern oder Dritten zur Veranstaltung mitgebracht werden, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters oder seiner Mitarbeiter.
Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren, sofern diese auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für andere Schäden haftet der Veranstalter nur bei Verletzung einer Kardinalspflicht, wobei die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt ist.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, ausgeschlossen.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen den Veranstalter beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, sie beruhen auf einem vorsätzlichen Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen.
12. Der Veranstalter haftet nicht für Verluste oder Beschädigungen mitgebrachter Gegenstände auf Veranstaltungen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung dieser Gegenstände ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der ÖGAZ zurückzuführen.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalspflicht). Dabei handelt es sich um Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden begrenzt. Eine weitergehende Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Mitarbeiter.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Teilnehmers beträgt ein Jahr, es sei denn sie beruhen auf einem vorsätzlichen Handeln der gesetzlichen Vertreter des Veranstalters, seiner Erfüllungsgehilfen oder Mitarbeiter. Gleiches gilt für Direktansprüche gegen die vorgenannten Personen.
13. Datenschutz
Persönliche Daten der Teilnehmer werden von ÖGAZ gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet.
Die Daten werden für interne Zwecke und für eigene Werbemaßnahmen genutzt. Widerspricht ein Teilnehmer der Nutzung seiner Daten zu Werbezwecken, wird seine Anfrage umgehend berücksichtigt und die Daten werden entsprechend gesperrt.
Anfragen bezüglich des Datenschutzes können gerichtet werden an: ÖGAZ, Jerusalemgasse 30, 1210 Wien, E-Mail: info@elevate-congress.com
14. Es gilt die Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel selbst.
15. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
16. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte die Vereinbarung eine Lücke aufweisen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Die Parteien verpflichten sich jedoch, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.